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+43 (3136) 61207
sr.kaiserwald@graz-seckau.at
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Infos
10.06.2021

Informationen vom Führungsteam [10. Juni]

Führungsteam des Seelsorgeraums Kaiserwald | Gerd Neuhold/SONNTAGSBLATT

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!

Im kirchlichen Bereich gibt es erfreulicherweise weitere Öffnungsschritte. Unser Bischof hat am 10. Juni nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.

Gottesdienste

Finden weiterhin wie geplant nur in den Pfarrkirchen bzw. im Freien und nicht in den Kapellen, unter folgenden Auflagen, statt:

  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen während des gesamten Gottesdienstes.
  • 1 Meter Abstand, Händedesinfektion
  • Chorgesang wieder möglich (1m Abstand und 3G-Regel)
  • Begrüßungsdienst entfällt (außer bei Erstkommunion u. Firmung)

Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse, Totenwachen

Sind unter den oben genannten Auflagen (Maskenpflicht, 1m Abstand) ohne Personenbegrenzung erlaubt. Für Taufen und Hochzeiten ist eine Personenregistrierung und ein Präventionskonzept erforderlich (Vorlagen gibt es im Pfarrsekretariat). Keine anschließenden Agapen möglich.

Sekretariat

Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt für den Parteienverkehr geöffnet. Maximal eine Person darf mit FFP2-Maske das Sekretariat betreten. Kontakt: 03136 61207.

Sitzungen/Besprechungen im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dienst

Hier gilt die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) und es gibt keine Personenbeschränkung:

  • Dürfen in Präsenzform wieder stattfinden. Ein Nachweis (getestet, genesen, geimpft) muss erbracht bzw. mitgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Regel ist der jeweilige Sitzungsleiter. Der Leiter ist auch verantwortlich für die Erstellung der Teilnehmerliste, welche 4 Wochen aufbewahrt werden muss.
  • Sitzungen/Besprechungen sind im 1 m Sitzabstand – ohne Masken – erlaubt. Wenn jemand den Nachweis nicht erbracht hat gilt für diese Person die Maskenpflicht.
  • Keine Bewirtung (Jause …) erlaubt. Selbstbedienung (z.B. Wasser) ist möglich.

Agapen, Pfarrcafés, (Pfarr)feste

Sind derzeit nicht empfohlen. Eine Änderung wird ab dem 1. Juli erwartet. Grund: Agapen dürfen nur im Sitzen stattfinden. Ebenso ist eine behördliche Anzeige bis 50 Personen und eine behördliche Genehmigung ab 51 Personen verpflichtend.

Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …

Gruppen bis max. 50 Personen dürfen sich unter Einhaltung der Maßnahmen (3G-Regel, siehe oben) treffen.

 

Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.

Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung. Die nächste Verordnung, mit weiteren Erleichterungen (je nach Covidlage), wird für Ende Juni/Anfang Juli erwartet.

Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams

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Zumindest im Freien darf die FFP2-Maske jetzt abgelegt werden.
Covid

Weitere Erleichterungen für Gottesdienste

Der Mindestabstand wird ab 10. Juni von zwei auf einen Meter verringert, es gibt keine FFP2-Maskenpflicht mehr im Freien.
weiterlesen: Weitere Erleichterungen für Gottesdienste
COVID-19

Corona: Fragen und Antworten

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf das (Glaubens-)Leben (Stand 1. Juni2022).
weiterlesen: Corona: Fragen und Antworten
Infos

Informationen vom Führungsteam [19. Mai]

Lockerungen: Chor- und Gemeindegesang bei Gottesdiensten wieder möglich. Keine Personenbegrenzung bei Taufen, Hochzeiten, Begräbnissen und Totenwachen mehr.
weiterlesen: Informationen vom Führungsteam [19. Mai]

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