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+43 (3136) 61207
sr.kaiserwald@graz-seckau.at
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Infos
16.09.2021

Informationen vom Führungsteam [16. September]

Führungsteam des Seelsorgeraums Kaiserwald | Gerd Neuhold/SONNTAGSBLATT

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!

Im kirchlichen Bereich gibt es zur Zeit folgende Maßnahmen. Unser Bischof hat am heutigen Tag nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.

Gottesdienste

Finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen bzw. im Freien und auch in den Kapellen, unter folgenden Auflagen, statt:

  • Keine Personenbeschränkung. Kein Mindestabstand.
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes (Egal ob getestet, genesen, geimpft oder ungeimpft).
    (Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6-14 Jahren MNSchutz)
  • Chorgesang ohne Einschränkung möglich.
  • Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht. Keine Registrierung notwendig.

Taufen, Hochzeiten

Keine Personenbeschränkung, kein Mindestabstand. Das Einhalten der FFP2-Maskenpflicht entfällt dann, wenn von der jeweiligen Familie ein Nachweis der 3G-Regel vorgelegt wird. Ebenso muss eine Liste der Mitfeiernden aufliegen.

Begräbnisse, Totenwachen

Keine Personenbeschränkung, kein Mindestabstand. Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske.

Sekretariat

Die Sekretariate in Lieboch und Wundschuh sind wie gewohnt für den Parteienverkehr geöffnet. Max. eine Person darf (mit FFP2-Maske) das Sekretariat betreten. Kontakt: 03136 61207.

Sitzungen/Besprechungen im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dienst

Hier gilt die 3G-Regel (Getestet, Genesen, Geimpft) und es gibt keine Personenbeschränkung und keine Abstandsbeschränkung:

  • Dürfen in Präsenzform stattfinden. Ein Nachweis (getestet, genesen, geimpft) muss erbracht bzw. mitgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Regel ist der jeweilige Sitzungsleiter. Der Leiter ist auch verantwortlich für die Erstellung der Teilnehmerliste, welche 4 Wochen aufbewahrt werden muss.
  • Wenn jemand den Nachweis nicht erbracht hat, darf dieser nicht an Sitzungen/Besprechungen usw. teilnehmen.
  • Bewirtung, Jause möglich.

Agapen, Pfarrcafés, (Pfarr)feste

Sind erlaubt unter Einhaltung und Kontrolle der 3G-Regel. Eine Kontaktliste muss geführt und vier Wochen aufbewahrt werden.
Ab 101 teilnehmenden Personen: Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.

Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …

Keine Personenbeschränkung, kein Mindestabstand, keine Maskenpflicht.
Kontrolle der 3G-Regel durch den Gruppenleiter. Ohne Nachweis ist leider keine Teilnahme an oben genannten Veranstaltungen möglich.

 

Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.

Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung. Wir wünschen einen gesunden, gesegneten Herbst.

Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams

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Das Tragen einer FFP2-Maske ist ab 15. September 2021 während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
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Die Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf das (Glaubens-)Leben (Stand 1. Juni2022).
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Lockerungen: Kein Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz statt FFP2-Maske
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