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Kontakt
+43 (3136) 61207
sr.kaiserwald@graz-seckau.at
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Infos
30.03.2022

Informationen vom Führungsteam [30. März]

Führungsteam des Seelsorgeraums Kaiserwald | Gerd Neuhold/SONNTAGSBLATT

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!

Im kirchlichen Bereich gelten ab 25. März wieder geänderte Maßnahmen. Unser Bischof hat nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.

Gottesdienste

Gottesdienste finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen und in den Kapellen unter folgenden Auflagen statt:

  • Kein Mindestabstand
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Feier. (Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6–14 Jahren MNSchutz)
  • Für Gottesdienste im Freien entfällt die Maskenregelung.
  • Liturgische Dienste (Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, Mesner, Organist …): FFP2-Maske kann während dem Dienst bzw. Gesang abgenommen werden. Dies gilt NICHT für Kommunionhelfer.
  • Chorgesang: Es gelten die Regelungen für Gottesdienste. Nur während dem Chorgesang darf die Maske abgenommen werden.

Taufen, Hochzeiten

Es kann von der Maskenpflicht befreit werden, wenn ein 3G Nachweis vorgelegt wird (Vereinbarung mit Vorsteher und der jeweiligen Familie).

Begräbnisse, Totenwachen

Es gelten die Regelungen für Gottesdienste.

Sekretariat

Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt geöffnet. Das Betreten des Sekretariates ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.

Sitzungen/Besprechungen im haupt- und ehrenamtlichen Dienst

Für geschlossene Gruppen entfällt die Maskenpflicht. Eine Empfehlung ist aber ausgesprochen.

Agapen, Pfarrcafés etc.

Ab 101 Personen Maskenpflicht im Innenbereich. Keine Personenregistrierung

Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …

Keine Einschränkungen.

 

Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.

Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung.

Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams

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Die Maske wird wieder obligat.
Corona

Ab Freitag wieder FFP2-Maskenpflicht in Kirchen

Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf die Maske verzichtet werden, wenn alternativ die 3G-Regel vereinbart wurde.
weiterlesen: Ab Freitag wieder FFP2-Maskenpflicht in Kirchen
COVID-19

(An)Weisungen für Gottesdienste

inkl. Präzisierungen zur staatlichen Verordnung. Basierend auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz sowie den staatlichen Vorgaben, gültig ab 25. März 2022
weiterlesen: (An)Weisungen für Gottesdienste
Infos

Informationen vom Führungsteam [6. März]

Kein Mindestabstand mehr notwendig, FFP2-Maskenpflicht im Freien fällt
weiterlesen: Informationen vom Führungsteam [6. März]

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